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Pressemitteilungungen der BAG Selbsthilfe und der LAG Selbsthilfe: Wahlrechtsausschlüsse Betreuter sind verfassungswidrig

Pressemitteilung der BAG Selbsthilfe

Bundesverfassungsgericht urteilt:
Genereller Ausschluss von Menschen mit Behinderung bei Wahlen ist verfassungswidrig.

BAG SELBSTHILFE begrüßt die Entscheidung und fordert erneut barrierefreie Wahlen auf allen Ebenen.

Düsseldorf, 22.02.2019. Bisher durften in Deutschland über 80.000 Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung in Vollbetreuung aufgrund des geltenden Wahlrechts nicht wählen. Dies verstößt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gegen Artikel 38 zur Allgemeinheit der Wahl und Artikel 3 zur Gleichheit aller Menschen im Grundgesetz. Ein Grundsatzurteil, welches aus Sicht der BAG SELBSTHILFE seit langem überfällig war, denn sie hat -auch als Mitglied im Deutschen Behindertenrat- wiederholt die Aufhebung alle Wahlrechtsausschlüsse gefordert und stieß dabei immer wieder auf Ablehnung bei den Regierungsparteien.

„Insofern ist die klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus unserer Sicht deutlich zu begrüßen, wenn es auch bedenklich ist, dass erst dieser Weg eingeschlagen werden musste, um die Rechte von behinderten und chronisch kranken Menschen durchzusetzen“, macht Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE deutlich.

„Nun sind die Parteien gefordert, das Urteil zügig in geltendes Recht umzusetzen, damit Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung an den Kommunal- und Landtagswahlen sowie an der Bundestags- und der bevorstehenden Europawahl teilhaben können. Da gibt es noch viel zu tun, denn es gehört mehr dazu, Wahlen wirklich inklusiv zu gestalten als die Wahlbeteiligung per Gesetz zu ermöglichen“, so Dr. Danner.

Zu Umsetzung der Inklusion gehört es auch, beispielsweise bereits im Vorfeld barrierefreie Informationen zu den Parteiprogrammen zu Verfügung zu stellen, entsprechende Dokumente auch in leichter Sprache zu erstellen, barrierefreie Wahllokale auszuwählen und Informationen zur barrierefreien Anreise mit und ohne Assistenz vorzuhalten.

Burga Torges

Referatsleitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit

BAG SELBSTHILFE

Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung,

chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.

Kirchfeldstr. 149, 40215 Düsseldorf

Tel.:    0211-31006-25

Fax.:    0211-31006-48

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 120 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 5 außerordentliche Mitgliedsverbände.

Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort.

Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Integration, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.

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Pressemitteilung der LAG Selbsthilfe
Wahlrechtsausschlüsse Betreuter sind verfassungswidrig

Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig - Kommunalwahlgesetz muss geändert werden.

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entspricht der seit Jahren von uns als Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen erhobenen Forderung und wird ein grundlegendes Umdenken für die Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderungen bewirken. Mit den Wahlrechtsausschlüssen wird Menschen mit Behinderungen das grundlegende Bürgerinnen- und Bürgerrecht vorenthalten, sich an den Wahlen in unserer Demokratie zu beteiligen. Diese Diskriminierung muss endlich beendet werden. Wir fordern die schnellstmögliche Umsetzung des Urteils und die entsprechenden Änderungen des Europawahlrechts auf Bundesebene und des Kommunalwahlgesetzes in Rheinland-Pfalz“ erklären Paul Haubrich, Sprecher des Netzwerks Gleichstellung und Selbstbestimmung Rheinland-Pfalz und Dr. Richard Auernheimer, Vorsitzender des Fördervereins des Netzwerks. Das Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung ist der Zusammenschluss der Verbände Selbsthilfe und Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen sowie der Sozialverbände in Rheinland-Pfalz.

Mit Beschluss vom 21. Februar 2019 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Regelungen des Bundeswahlgesetzes zu Wahlrechtsausschlüssen für in allen ihren Angelegenheiten Betreute gemäß § 13 Nr. 2 für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatten 8 Bürger, die bei der Bundestagswahl 2013 vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Das Bundesverfassungsgericht sieht darin einerseits einen Verstoß gegen den Allgemeinheitsgrundsatz des Wahlrechts und andererseits gegen das im Grundgesetz in Artikel 3 Abs.3 verankerte Benachteiligungsverbot. Damit steht die heutige Entscheidung in einer Reihe mit weiteren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu Antidiskriminierungsfragen aus den letzten Jahren.

Im Wahljahr 2019 trifft diese Entscheidung auf breites Interesse aller politischen Akteure. „Auch die LAG Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.V. sieht sich in ihrer langjährigen politischen Arbeit zu dieser Thematik und für die 2.800 landesweit Betroffenen bestätigt“, so Johannes Schweizer, Geschäftsführer der LAG Selbsthilfe.   Alle drei Organisationen begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts daher ausdrücklich. Mit Blick auf die diesjährigen Europa- und Kommunalwahlen fordern sie nun eine schnelle Reaktion und Umsetzung dieser Entscheidung auch durch die rheinland-pfälzische Landesregierung.

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Kontakt

LAG Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Rheinland-Pfalz e.V.

Umbach 4

55116 Mainz

Telefon 06131-79604-00

E-Mail: info@lag-sb-rlp.de

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