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Priorisierung bei Corona-Schutzimpung

Ein Antrag auf Priorisierung für eine Corona-Schutzimpfung aus medizinischen Gründen kann jetzt gestellt werden

Menschen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen in bestimmten Versorgungs- oder Pflegesituationen, für die ein erhöhtes Ansteckungsrisiko angenommen wird, können ein Antrag auf Priorisierung für eine Corona-Schutzimpfung aus medizinischen Gründen stellen.

Informationstext der Landesregierung Rheinland-Pfalz hierzu:

Bei der Priorisierung innerhalb der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO können derzeit noch nicht alle Krankheitsbilder und Impfindikationen berücksichtigt werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, in begrenzten Ausnahmefällen Einzelfallentscheidungen zu ermöglichen, die eine Einstufung in eine der Priorisierungsgruppen der Corona-Impfverordnung regeln.

„Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit Ernst Merz, dem früheren langjährigen Präsidenten des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz, ein entsprechendes Verwaltungsverfahren entwickelt, um Personen, die nicht explizit in der Empfehlung der STIKO genannt sind, in die jeweilige Priorisierungskategorie einzuordnen“, informierte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

In eng begrenzten Ausnahmefällen können Anträge auf Priorisierung für eine Corona-Schutzimpfung eingereicht werden. Nach einer Vorprüfung durch das Gesundheitsministerium wird dieser Einzelfallantrag vom Ethikbeirat medizin-ethisch anhand eines strengen, auf der Impfverordnung des Bundes sowie den Empfehlungen der STIKO basierenden Prüfungs- und Bewertungskatalogs geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung spricht der Ethikbeirat eine Empfehlung an das Gesundheitsministerium aus, das über den Einzelfallantrag entscheidet.

Durch die Priorisierungsentscheidung wird die anspruchsberechtigte Person einer Impfindikationsgruppe der Corona-Impfverordnung des Bundes zugeordnet.

„Es ist uns ein Anliegen, in begründeten Einzelfällen aus humanitären Gründen durch Einzelfallentscheidungen zu ermöglichen, dass Betroffene in eine Gruppe mit höherer Priorität eingeordnet werden“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Dies betreffe insbesondere Menschen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen in besonderen Versorgungs- oder Pflegesituationen, für die ein erhöhtes Risiko angenommen werden kann.

Die Quelle erreichen Sie über folgenden Link: Webseite Corona RLP, Link öffnet sich in neuem Fenster

Den Antrag erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle auf Anfrage.

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Kontakt

LAG Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Rheinland-Pfalz e.V.

Umbach 4

55116 Mainz

Telefon 06131-79604-00

E-Mail: info@lag-sb-rlp.de

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