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Digitaler Impfnachweis

Digitaler Impfnachweis

Die Corona-Infektionszahlen in Rheinland-Pfalz sinken, immer mehr Menschen sind geimpft. Um auf einfachem Wege die Impfung gegen das Coronavirus zu belegen, gibt es den digitalen Impfnachweis. Hier die wichtigsten Fragen zusammengefasst:

Wer hat Anspruch auf den digitalen Impfnachweis?

Jeder der eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten hat oder eine durchgestandene Corona-Infektion nachweisen kann, hat Anspruch. Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Option und nicht verpflichtend.

Wie funktioniert der digitale Impfnachweis?

Der digitale Impfnachweis ist ein Zertifikat nach Europäischem Standard in Form eines QR-Codes für jede durchgeführte Impfung auf Papier. Bei Impfungen mit den Impfstoffen von AstraZeneca, Moderna oder Pfizer/BioNTech sowie bei Kreuzimpfungen erhält man zwei QR-Codes. Bei der Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson nur einen. Gültig sind nur Dokumente mit der Überschrift „EU-COVID-19 Impfzertifikat“.

Mithilfe einer App kann der QR-Code mit Zertifikat digital auf dem Smartphone hinterlegt werden. App ist eine Abkürzung und steht für Applikation. Eine App ist also eine Anwendungssoftware oder ein Computerprogramm.

In Deutschland sind zwei offizielle Apps verfügbar, die „Corona Warn-App oder die sogenannte „CovPass-App. Mit beiden Apps ist ein Scan, also die Übertragung des Zertifikats auf das Smartphone möglich. Beide Apps funktionieren auf allen aktuellen Android- und iOS_Smartphones. Die Apps sind kostenlos im jeweiligen App Store erhältlich. Die CovPass App des Robert-Koch Institut dient dem digitalen Impfnachweis und verfügt nicht wie die Corona-Warn App über die von manchen abgelehnte anonyme Kontaktnachverfolgungs-Funktion. Die CovPass App hat den Vorteil, dass Nachweise mehrerer Personen hinterlegt werden können.

Gültigkeit des Impfnachweises

Unabhängig von der Verwendungsart (App oder auf Papier) ist der digitale Impfnachweis EU-weit gültig und wird von allen Mitgliedsstaaten anerkannt. Für geimpfte Personen entfallen spätestens am 1.7. die meisten der bislang bestehenden Reisebeschränkungen bzw. Meldeformalitäten. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die aktuellen Regelungen.

Welche Daten enthält der QR Code?

Folgende Daten sind unter dem QR_Code hinterlegt: Name, Geburtsdatum und die Impfung oder Covid-Erkrankung mit Datum.

Ich habe kein Smartphone, wie kann ich ohne das analoge Impfbuch unterwegs meine Impfung nachweisen?

Das ausgedruckte Corona-Impfzertifikat kann mitgeführt werden und die Impfinformationen können jederzeit mithilfe des darauf enthaltenen QR-Codes abgerufen werden. Auf das analoge Impfbuch kann somit unterwegs verzichtet werden.

Wie erhalte ich einen digitalen Impfnachweis?

Es gibt drei Möglichkeiten, den digitalen Impfnachweis zu erhalten. Die Impfzertifikate werden als QR-Code von Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken ausgestellt. Wenn Sie ihn nicht automatisch erhalten, können Sie mit ihrem analogen Impfnachweis (Impfpass, anderer Nachweis, aus dem Datum der Impfung und Chargennummer des Impfstoffes hervorgeht) bei Apotheken kostenfrei erstellen lassen. Das Online-Portal mein-apothekenmanager.de listet alle Apotheken auf, die diesen Service anbieten.

Informationen in Leichter Sprache zum digitalen Impfnachweis finden Sie auf folgender Homepage:

Hier die Homepage: MDR Link für Leichte Sprache Übersetzung, Link öffnet in neuem Fenster

 

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Kontakt

LAG Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Rheinland-Pfalz e.V.

Umbach 4

55116 Mainz

Telefon 06131-79604-00

E-Mail: info@lag-sb-rlp.de

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